Wann ist eine Genehmigung nötig
In den meisten deutschen Kommunen regelt eine Werbeanlagensatzung, was, wo und in welcher Größe angebracht werden darf.
Häufig genehmigungsfrei sind kleinere Schilder in üblicher Größe direkt an der Fassade. Häufiger genehmigungspflichtig sind freistehende Werbeanlagen wie Pylonen, Lichtwerbung, große Formate sowie Anlagen an denkmalgeschützten Gebäuden.
Sonderfälle: Denkmalschutz und Fußgängerzonen
In historischen Innenstädten und Fußgängerzonen gelten oft strengere Gestaltungsvorgaben zu Größe, Farbe und Beleuchtung – hier lohnt sich eine frühzeitige Abstimmung besonders.
So läuft die Abstimmung mit der Stadt ab
Wir empfehlen, die Genehmigungsfrage möglichst früh zu klären – idealerweise schon in der Entwurfsphase. Das spart Zeit und vermeidet nachträgliche Änderungen.
In der Praxis übernehmen wir die technische Zeichnung und Bemaßung, die für den Antrag benötigt wird. Die Antragstellung bei der Stadt selbst liegt beim Betreiber bzw. Gebäudeeigentümer.